Zuschüsse und Beihilfen
Die REHA-Klinik ist beihilfefähig für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
AUSZUG AUS EINEM SCHREIBEN VOM LANDKREIS OSNABRÜCK
„Die REHA-Klinik Sonnenhof in Bad Iburg ist eine nach § 30 der Gewerbeordnung konzessionierte Privatkrankenanstalt. Das Haus ist eine Anstalt im Sinne des § 7 Abs. 4 der Beihilfevorschriften.“
Eine Kopie dieses Schreibens senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Mit jedem Patient erfolgt Privatverrechnung, jedoch sind nach vorherigem Antrag Rückvergütungen bzw. Zuschüsse seitens der Krankenkassen und/oder der Behörden möglich. Eine separate Rechnungsstellung ist auf Wunsch möglich.