BEAUFTRAGTER FÜR MEDIZINPRODUKTSICHERHEIT

BEAUFTRAGTER FÜR MEDIZINPRODUKTSICHERHEIT

  • Gem. § 6 MPBetrV muss jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ab dem 01.01.2017 einen Beauftragten für Medizinproduktsicherheit benennen und Kontaktdaten in Form einer Erreichbarkeit per Email auf der Homepage veröffentlichen.
  • Der Beauftragte für Medizinproduktsicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:
  • die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
  • die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
  • die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktgesetzes in den Gesundheitseinrichtungen

Vgl. dazu § 6 Abs. 1 nd 2 MPBetrV in der Fassung vom 01.01.2017.

Sie erreichen den Beauftragten für Medizinproduktsicherheit unter:
Telefon 05403/403-469 oder arzthelferinnen@sonnenhof-bad-iburg.de